mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.11.2013; 14:33 Uhr
BVerfG: Erste mündliche Verhandlung über den ZDF-Staatsvertrag
Verfassungsrichter hinterfragen »Freundeskreise« im ZDF-Fernsehrat kritisch

Gestern fand vor dem BVerfG die erste mündliche Verhandlung über den ZDF-Staatsvertrag statt. Der erste Senat des BVerfG befasst sich mit den Normenkontrollanträgen der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg, die einen zu großen Einfluss der Politik in den Aufsichtsgremien des ZDF rügen (vgl. Meldung vom 15. Oktober 2013). Das BVerfG prüft nun, ob im Staatsvertrag eine anteilsmäßige Obergrenze für Staatsvertreter festzulegen ist und unter welchen Voraussetzungen ein Gremienmitglied als »staatsfern« gelten kann.

Wie der Mediendienst »epd« berichtet, stellte das Gericht gestern vor allem kritische Nachfragen zu den sogenannten »Freundeskreisen« im ZDF-Fernsehrat, in denen sich die Gremienmitglieder organisieren. In diesen Kreisen sollen die entscheidenden Dinge geregelt werden, bevor der eigentliche Fernsehrat tagt, interpretiert »Spiegel Online« das Ergebnis der richterlichen Befragung. Der zuständige Berichterstatter des Sentas, Richter Johannes Masing, habe hierzu angemerkt, es sei auffällig, dass häufig Staatsvertreter den Vorsitz in den Ausschüssen der Gremien übernehmen. 

Beobachtern zufolge ließen die Verfassungsrichter am gestrigen Verhandlungstag durchblicken, dass das ZDF »staatsferner funktionieren« müsse. Nach Einschätzung von »Spiegel Online« sehe alles danach aus, dass die Richter die Unabhängigkeit der ZDF-Aufsichtsgremien und des ZDF vom Staat, von den Parteien und von der Politik stärken wollen. Ein Urteil wird erst im kommenden Jahr erwartet.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5069:

https://www.urheberrecht.org/news/5069/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.