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30.10.2009; 16:26 Uhr
Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Kinoförderung
Neuerrichtung von Filmtheatern nur bei Strukturverbesserung förderungswürdig

Nach der Zielsetzung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ist die Neuerrichtung von Lichtspielhäusern nur dann förderungswürdig, wenn dadurch Strukturverbesserungen in einer Region verbunden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Urteilen vom 28. Oktober 2009 (Az.: 6 C 31.08 und 6 C 32.08; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) festgestellt, dass die geforderte Strukturverbesserung dann nicht gegeben ist, wenn durch die Neuerrichtung bestehende Kinos verdrängt werden. In den vorliegenden Fällen konnte eine Unterversorgung der Region nicht festgestellt und umgekehrt die Gefahr einer Verdrängung bestehender Kinos nicht ausgeschlossen werden, so dass die Projekt nicht förderungswürdig seien. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der Filmförderungsanstalt, zwei auf Förderung des Bau von Multiplex-Kinos gerichtete Anträge abzulehnen. In einer Stellungnahme erklärte der Vorstandsvorsitzende der FFA, Peter Dinges, der Schutz bestehender und funktionierender Unternehmen sei Aufgabe der Anstalt, andernfalls würde durch die Schaffung von Überkapazitäten der Wettbewerb gefährdet und die Kinoförderung ins Gegenteil verkehrt.

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