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11.04.2008; 10:04 Uhr
EU-Parlament: Keine Verpflichtung der Internetprovider zum Einsatz von Filtersoftware
»Keine Kriminalisierung von Verbrauchern, die nicht zu Gewinnzwecken handeln«

Das Europäische Parlament hat sich dagegen ausgesprochen, Sperren von Internetzugängen vorzunehmen, um damit Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Dies folgt aus einer am 10.4.2008 von den EU-Parlamentariern verabschiedeten Entschließung »zu der Kulturwirtschaft in Europa«, in deren Endfassung - anders als noch in dem Entwurf vom 4.3.2008 - in Nr. 23 die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, keine Maßnahmen zu ergreifen, »die im Widerspruch zu den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Effizienz und der Abschreckung stehen, wie z.B. die Unterbrechung des Internet-Zugangs«. Die darüber hinaus gehende Formulierung, ebenso einen Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten zu vermeiden, ist laut »heise online« vom 10.4.2008 abgespalten und in einem separaten Antrag dem Plenum zur Abstimmung vogelegt worden. Letzterer Antrag fand die Zustimmung sowohl der Sozialdemokraten, Sozialisten und Grünen als auch der Konservativen und Liberalen, die jedoch gegen die weitergehende Entschließung votierten. Damit bleibt es also dabei, dass die Achtung und der Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet werden soll, die Kommission zur Bekämpfung der Piraterie aber vor allem alle betroffenen Akteure, auch die Verbraucher, in die Verantwortung einbeziehen sowie Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen auferlegen soll. Eine Kriminalisierung der Verbraucher, die nicht auf Gewinn aus seien, sei jedoch nicht die richtige Lösung zur Bekämpfung der digitalen Piraterie.

Bereits im Rahmen der Abstimmung des Entschließung unter den einzelnen Ausschüsse des EU-Parlaments waren die unterschiedlichen Positionen aufeinander geprallt. Während der mitberatende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie den Einsatz von Filtermaßnahmen durch Internet-Service-Provider favorisiert hatte, hatte der federführende Ausschuss für Kultur und Bildung eine solche Verpflichtung abgelehnt. Mit der Entschließung wird die Kommission jedoch erneut aufgefordert, für eine gut organisierte, länderübergreifende, kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten zu sorgen. Dabei verwiesen die Parlamentarier auf eine weitere Entschließung vom 13.3.2007, in der sie Modifizierungen in der Empfehlung der Kommission vom 18.10.2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten verlangt hatten (siehe Meldung vom 13.3.2007).

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