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08.12.2008; 16:27 Uhr
BITKOM stellt Eckpunktepapier zur Verwendung der »digitalen Dividende« vor
Erlöse aus der Frequenzvergabe für Breitbandkommunikation sollen in Digitalisierungsfonds fließen

In der Diskussion um die Nutzung freier Frequenzen des terrestrischen Rundfunks, der so genannten »digitalen Dividende«, hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) einen seiner Ansicht nach »fairen« Kompromiss zwischen dem Frequenzbedarf des Rundfunks und der Nachfrage nach Breitbandkommunikation ausgearbeitet. Aufgrund effizienterer Übertragungswege via DVB-T reiche der Frequenzbereich zwischen 470 und 790 MHz des UHF-Bandes für Rundfunkübertragungen aus, so dass der obere Bereich des Frequenzbandes (790 bis 862 MHz) möglichst schnell für Breitbandkommunikation freigegeben werden solle. So könnten die derzeit rund 800 Gemeinden in Deutschland, in denen keine Breitbandzugänge möglich sind, effizient angebunden werden. Im Fall einer schnellen Vergabe der betreffenden Frequenzen, für die sich der BITKOM ausspricht und dabei an die Verantwortlichen der Bundesländer appelliert, hätten sich bereits führende Telekommunikationsanbieter zum Ausbau der Versorgung in diesen Regionen mit höchster Priorität bereit erklärt.

In einer Pressemitteilung zum Eckpunktepapier bezieht sich der BITKOM auch auf die Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des »IT-Gipfels« in Darmstadt, in der sie auf die Standortnachteile jener Regionen ohne Breitbandinternetversorgung hingewiesen hat. Darüber hinaus betont der Verband, dass terrestrische TV-Übertragungen durch die Umsetzung dieses Kompromisses nicht eingeschränkt würden. Der zur Debatte stehende Bereich zwischen 790 und 862 MHz sei in Deutschland bereits jetzt zu zwei Drittel dem Militär zugewiesen. In dem verbleibenen, zivil genutzten Drittel des Frequenzraums würde nur wenige DVB-T-Sender betrieben. Diese seien durch die Alternativnutzung zu einem Frequenzwechsel gezwungen. Die Kosten dafür sollten jedoch durch einen »Digitalisierungsfonds« getragen werden, in den die durch die Frequenzvergabe erzielten Erlöse einfließen. Auch die zum störungsfreien Parallelbetrieb ggf. notwendigen Maßnahmen sollen ebenfalls aus dem Fonds finanziert werden.

Das Besondere am Digitalisierungsfonds sei, dass damit die Einnahmen aus der Frequenzvergabe erstmals zweckgebunden eingesetzt würden, so der BITKOM. Anders als bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen könnten die Gelder hier »zweckgebunden und effizient in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes investiert« werden, wie der Präsident des BITKOM, Prof. August Scheer, betont.

Als Reaktion auf das vom BITKOM veröffentlichte Eckpunktepapier begrüßt der Verband Privaer Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) die »Versachlichung« der zur »digitalen Dividende« geführten Debatte. Nach Ansicht des Vizepräsidenten des VPRT, Tobias Schmid, müsse der Bedarf des Rundfunks jedoch zunächst vollständig gedeckt sein. Daher seien auch - im Unterschied zum Ansatz des BITKOM keine Öffnungsklauseln über den im Eckpunktepapier genannten Frequenzraum hinaus denkbar. Zudem rechnet der VPRT mit Reichweitenverlusten von 10 bis 20 Prozent durch die Parallelnutzung des UHF-Bandes, unterstützt dabei jedoch den Vorschlag des BITKOM für einen Digitalisierungsfonds zur Finanzierung der damit verbundenen Maßnahmen. Ziel müsse neben der Möglichkeit flächendeckender Breitbandanschlüsse nämlich auch der Erhalt der Qualität von Rundfunkempfang und Rundfunkproduktion sein, so der VPRT in einer Pressemitteilung zum Kompromissvorschlag des BITKOM.

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