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10.03.2011; 10:52 Uhr
Radio-Frequenzen: VPRT begrüßt Beibehaltung des UKW-Radio in TKG-Entwurf
Klarere Übergangsregelung bei den Frequenzzuteilungen vom alten zum neuen Recht gefordert

Der Verband privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßt die Verlängerung der UKW-Sendelizenzen im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) im Grundsatz, wünscht sich aber eine »klarere Übergangsregelung bei den Frequenzzuteilungen vom alten zum neuen Recht«. Die Radioanbieter befürchteten im Zusammenhang mit der Widerrufsregelung und den damit verbundenen administrativen Maßnahmen Kosten in Millionenhöhe, die besser in neue digitale Angeboten investiert wären. Im neuen TKG solle daher eine Kostenbelastung für das fortbestehende UKW-Netz ausgeschlossen werden.

Im geplanten § 63 Abs. 4 TKG heißt es: »Die Bundesnetzagentur soll Frequenzzuteilungen für den analogen Hörfunk auf Ultrakurzwelle auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe des Frequenzplanes mit Ablauf des 31. Dezember 2015 widerrufen. Auf Antrag des bisherigen Zuteilungsinhabers kann die Bundesnetzagentur die Frequenzzuteilungen bis zu zehn Jahren verlängern. Die Verbreitung von digitalen Empfangsgeräten auf dem Markt ist hierbei zu berücksichtigen«. Laut Begründung sollen durch das einheitliche Widerrufsdatum die derzeit unterschiedlichen Laufzeiten für Sendelizenzen harmonisiert werden. Frequenzzuteilungen können um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Die TKG-Novelle, mit der europäische Richtlinien umgesetzt werden, soll Verbraucherrechte stärken (z.B. indem kostenpflichtige Warteschleifen abgeschafft werden) und bis spätestens 2018 eine flächendeckende Versorgung der Bundesbürger mit Breitbandanschlüssen ermöglichen.

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