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06.11.2008; 12:19 Uhr
Bundesnetzagentur gewinnt Rechtsstreit um Frequenzvergabe
OVG NRW: Airdata hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Frequenzzuteilung

Mit zwei Entscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Juni 2007 aufgehoben. Der Internet-Anbieter Airdata AG hatte gegen die aus dem Jahr 1999 stammende Befristung der Frequenzvergabe für das 2,6 GHz-Band bis zum 31. Dezember 2007 geklagt und den Prozess in erster Instanz gewonnen. Wie die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster nun entschieden haben, sei gegenüber der Airdata AG keine »ewige Frequenzzuteilung« erfolgt. Da ihr mit der befristeten Vergabe die Möglichkeit der Nichtverlängerung bekannt gewesen sei, könne sie sich auch nicht auf Bestand- oder Vertrauensschutzaspekte berufen.

Airdata AG nutzt das 2,6 GHz-Band für sog. feste Funkdienste. Nach Frequenzvergabeplan der Bundesnetzagentur von April 2008 ist die Nutzung dieses Bereiches gemäß internationaler Vorgaben für Telekommunikationsdienstleistungen für drahtlosen Netzzugang vorgesehen. Nach Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sehe man sich durch die Entscheidungen des Gerichts im Vorgehen und gerade bei den derzeit andauernden Vergabeverfahren zum 2,6 GHz-Band bestätigt. Airdata AG kündigte in einer Presseerklärung indes an, die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu beantragen.

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