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27.01.2011; 11:46 Uhr
BVerwG entscheidet über Verlagerung von Funkfrequenzen
Bestimmte Frequenzen dürfen zur Förderung des Wettbewerbs einem oder mehreren Anbietern direkt zugeteilt werden

Das BVerwG hat die Revision eines Telekommunikationsanbieters gegen die sog. Frequenzverlagerung durch die Bundesnetzagentur abgewiesen. In diesem Verfahren werden bestimmte Frequenzen einem oder mehreren Anbietern direkt zugeteilt, in diesem Fall die Frequenzen im 900-MHz-Bereich an O2 und E-Plus. Im Gegenzug sind andere Frequenzen von den Zugeteilten zurückzugeben. Anschließend wird über die zurückgegeben Frequenzen ein weiteres Vergabeverfahren durchgeführt. Frequenzverlagerungen zur Förderung eines nachhaltigen Wettbewerbs zwischen den vier deutschen Mobilfunknetzbetreibern können, so das BVerwG, im Einklang mit den regulatorischen Zielen des TKG stehen. Der klagende Anbieter konnte jedoch im konkreten Fall keine Verletzung subjektiver Rechte geltend machen, weil er kein Konzept für die Verwendung der von ihm begehrten Frequenzen im 900-MHz-Bereich vorgelegt hatte.

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