mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.02.2006; 15:39 Uhr
FIFA ändert Richtlinien zur WM-Berichterstattung
Abdruck von WM-Logos ohne Einschränkung zulässig

Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) hat gegenüber dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) bestätigt, dass die »Richtlinien zur Verwendung der FIFA-Marken durch die Medien« hinfällig seien. Dies meldet der DJV in einer Pressemitteilung vom 16.2.2006. Danach dürften die verschiedenen, insgesamt rund 70 Logos zur Fußball-WM frei und ungehindert abgedruckt werden, sofern damit keine kommerziellen Interessen verfolgt würden. Der DJV begrüßte die Entscheidung der FIFA:»Die Veränderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, damit Journalisten ohne die Einschränkungen von markenrechtlichen Vorgaben über die WM berichten können«, so Michael Konken, Bundesvorsitzender des DJV. Graphiker der Zeitungen seien so nicht dazu gezwungen, Alternativ-Logos entwickeln zu müssen, damit die Zeitungen ihren Auftrag zur Berichterstattung wahrnehmen könnten.

Aus der Pressemitteilung geht hingegen nicht hervor, ob auch das Verbot der Live-Berichterstattung im Internet in Form von Fotos und Texten gelockert werden soll (siehe hierzu Meldung vom 3.2.2006). Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), hatte dieses Verbot vor dem Hintergrund des späten Anpfiffs von über einem Drittel der Spiele als zu einschränkend für die Redaktionen bezeichnet, da entsprechende Meldungen in den Druckausgaben dann nicht mehr möglich seien.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2579:

https://www.urheberrecht.org/news/2579/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.