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17.04.2012; 13:34 Uhr
ProSieben/Sat.1 und RTL wollen gemeinsame Online-Mediathek vor Gericht durchsetzen
OLG Düsseldorf verhandelt an diesem Mittwoch

Das OLG Düsseldorf hat gestern den Verhandlungstermin in dem Kartellverfahren der Unternehmen ProSiebenSat.1 Media AG und RTL interactvive GmbH gegen das Bundeskartellamt für diesen Mittwoch bekannt gegeben. Das Bundeskartellamt hatte vor gut einem Jahr den beiden privaten TV-Sendern die Gründung einer gemeinsamen werbefinanzierten Video-On-Demand-Plattform untersagt (vgl. Meldung vom 21. März 2011). Die Kartellhüter sind der Auffassung, die geplante Online-Mediathek würde das bestehende marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung in Deutschland noch weiter verstärken. Auf dem bundesdeutschen Fernsehwerbemarkt verfügten beide Unternehmen zusammen über einen Marktanteil von 80 bis 90 Prozent. »Die zu erwartende Koordonierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen würde darüber hinaus ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen«, so das Bundeskartellamt in einer damaligen Pressemitteilung.

Mit ihrer Beschwerde beim OLG Düsseldorf gehen die Privatsender gegen diese Entscheidung vor. Einen Kartellverstoß sehen die Medienunternehmen nicht. Es bestehe schon deswegen kein Duopol auf dem Fernsehmarkt, weil die beiden Unternehmen in Wettbewerb zueinander stünden. Die Plattform biete entgegen der Ansicht des Bundeskartellamts sogar Wettbewerbsvorteile, da sich dort auch kleinere TV-Anbieter präsentieren könnten, was etwaige zu erwartende Wettbewerbsnachteile aufwiegen würde. 

Erst kürzlich kündigten ARD und ZDF an, noch in diesem Jahr unter dem Arbeitstitel »Germanys Gold« bekannt gewordene gemeinsame Online-Videothek starten zu wollen (vgl. Meldung vom 5. April 2012).

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