mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
11.11.2003; 17:02 Uhr
Streit zwischen Victoria von Schweden und Klambt-Verlag durch Vergleich beigelegt
Verlag verpflichtet sich zum Abdruck eines Widerrufs mit angefügter Entschuldigung

Der Rechtsstreit zwischen Kronprinzessin Victoria von Schweden und dem Klambt-Verlag um erfundene Heiratspläne und eine angebliche Inselschenkung sind beendet. Der Verlag verpflichtete sich am 11.11.2003 während einer Pause der mündlichen Verhandlung vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal, in zwei Verlags-Illustrierten jeweils einen Widerruf mit angefügter Entschuldigung abzudrucken. Dies meldete die dpa am 11.11.2003.

Im Fall hatte der Speyerer Verlag am 4.10.2003 in der Zeitschrift »Woche der Frau« über angebliche Heiratspläne der Prinzessin mit dem griechischen Prinzen Nikolaos berichtet. Außerdem hatte die ebenfalls im Klambt-Verlag erscheinende Zeitschrift »Neue Frau« in ihrer Titelgeschichte berichtet, König Carl XVI. Gustaf von Schweden habe Victoria eine »Liebesinsel« in der Ostsee geschenkt.

Nun wollte die Prinzessin eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Verlag zu entsprechenden Gegendarstellungen auf den Titelseiten verpflichtet. In einer Verhandlungspause einigte sich ihr Anwalt jedoch mit den Verlagsvertretern auf den Abdruck eines Widerrufs und einer angefügten Entschuldigung in einem Format von 10 mal 8 Zentimetern. Während ein Widerruf erfordert, dass die Darstellung objektiv wahrheitswidrig ist, ist dies nicht Voraussetzung des Anspruchs auf Gegendarstellung. Eine eventuell noch folgende Schmerzensgeldklage wurde nicht ausgeschlossen.

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1549:

https://www.urheberrecht.org/news/1549/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.