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07.09.2005; 10:25 Uhr
Bild am Sonntag muss Gegendarstellung Lafontaines abdrucken
Axel Springer AG kündigt Rechtsmittel gegen einstweilige Verfügung an

Die »Bild am Sonntag« (BamS) muss im Streit um die Bereitstellung eines Privatjets eine Gegendarstellung Oskar Lafontaines abdrucken. Dies entschied das Landgericht Berlin durch einstweilige Verfügung vom 30.8.2005 (Az.: 27 O 806/05) einer Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 6.9.2005 zufolge.

Im Fall hatte die Sonntagszeitung berichtet, dass Lafontaine als Bedingung für die Teilnahme am »Bild am Sonntag«-Wählerforum von der Zeitung gefordert habe, ihm zu diesem Zweck ein Privatjet zu chartern. Diese Nachricht dementierte Lafontaine auf dem Parteitag der Linkspartei am 27. August in Berlin und kündigte rechtliche Schritte an. Derartige Forderungen seien seinerseits nie gestellt worden. Vielmehr hätte ihm die Zeitung im Juli 2005 mitgeteilt, den Flug zu dem Wählerforum zu organisieren und erforderlichenfalls eine Privatmaschine zu chartern. Hierauf reagierte die »BamS«, indem sie in einem Artikel mit der Überschrift »Lafontaine lügt!« den Sachverhalt aus ihrer Sicht nochmals detailliert schilderte. Die Axel Springer AG hält an der in der »BamS« abgedruckten Darstellung der Privatjet-Affäre fest und wird Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einlegen.

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