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08.01.2010; 15:31 Uhr
Verhandlungen zu gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten erfolgreich
Deutscher Journalisten Verband und ver.di einigen sich mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

Ab dem 1. Februar 2010 gelten für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen neue Vergütungsregeln. Die Gewerkschaften ver.di und DJV haben sich vor kurzem mit dem BDZV auf gemeinsame Vergütungsregeln geeinigt. Die Verhandlungen hatten bereits 2003 begonnen. Mit den neuen Regeln soll nun eine verlässliche Grundlage für die Journalisten-Vergütung bestehen, mit der »Dumpinghonorare und das Feilschen mit dem Verlag über die Höhe des Honorars bald der Vergangenheit angehören«, so der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.

Die Vergütung liegt beim Erstdruck von Nachrichten und Berichten je nach Auflage zwischen 47 Cent und 1,03 Euro pro Druckzeile, beim Zweitdruck zwischen 38 Cent und 78 Cent. Bei Reportagen, Gerichtsberichten, Spitzen, Glossen, unterhaltenden Aufsätzen und Kurzgeschichten liegt die Preisspanne zwischen 59 Cent und 1,32 Euro bzw. 44 Cent und 1 Euro. Bei Kommentaren, Leitartikeln, Interviews, fachlichen und wissenschaftlichen Aufsätzen, Kunstkritiken, Essays und Alleinveröffentlichungsrechten betragen die Vergütungssätze zwischen 74 Cent und 1,65 Euro bzw. 55 Cent und 1,25 Euro. Darüber hinaus gelten die bisher von Tageszeitungsverlagen gezahlten Honorare, die über den Vergütungsregeln liegen, für diese Verlage als Maßstab der Angemessenheit.

Im Bereich der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage kam zuvor lediglich der VTV Design (Normvertrag für Designleistungen in Deutschland) zustande, der jedoch vom LG Stuttgart mangels Drittwirkung nicht als Vergütungsregel i.S.d. § 36 UrhG angesehen wurde (ZUM 2008, 163).

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