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16.09.2009; 13:14 Uhr
ZAK verhängt Bußgelder wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung
Täuschungen der Verbraucher durch die TV-Sender seien nicht hinnehmbar

In insgesamt sechs Fällen hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) Bußgelder gegen TV-Sender verhängt, die mit ihren Quiz-Sendungen gegen die Regelungen der Gewinnspielsatzung verstoßen haben. In sieben weiteren Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, aufgrund derer den betroffenen Sendern ebenfalls Geldbußen drohen.

Der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider kritisierte besonders, dass einige der betroffenen TV-Sender zum wiederholten Mal und in gleicher Weise gegen die Regelungen zu Gewinnspielsendungen verstoßen hätten. Umgekehrt hätten die Sender der RTL-Gruppe erkennen lassen, dass die Regelungen der Satzung ernst genommen werden, was Schneider positiv vermerkte. Die auf Grundlage des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄndStV) erlassene Gewinnspielsatzung war zum Beginn des Jahres in Kraft getreten (vgl. Meldung vom 27. Februar 2009).

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