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25.11.2010; 11:27 Uhr
BVerwG: Nur bei konsequenter Suchtbekämpfung ist staatliches Sportwettenmonopol zulässig
Dabei darf Kohärenz nicht für einzelne Glücksspielsektoren isoliert bewertet werden

Das BVerwG hat am 24. November 2010 entschieden, dass die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols sich widerspruchsfrei am gesetzlichen Ziel der Suchtbekämpfung orientieren muss. Dabei könne das entsprechende, vom EuGH geforderte, Kohärenzgebot nicht für die einzelnen Glücksspielsektoren isoliert betrachtet werden. Denn eine effektive Suchtbekämpfung könne nur erreicht werden, wenn sie in allen Glücksspielbereichen - unter den jeweiligen Voraussetzungen - verfolgt wird. Der BGH hatte sich vergangene Woche bezüglich privater Online-Gaming-Angebote mit Altfällen auseinandergesetzt (vgl. Meldung vom 22. November 2010). Der Sportwettenanbieter »bwin« hatte den Glücksspielstaatsvertrag anlässlich der Urteilsverkündung als gescheitert bezeichnet.

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