mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.11.2008; 15:18 Uhr
Datenschutz-Experten: Kein grundsätzliches Verbot von »Google Street View«
Aber Einschränkungen für Abbildungen von Personen, KFZ-Kennzeichen und Hausnummern

Als Ergebnis eines Treffens der Datenschutzorganisiation »Düsseldorfer Kreis« erklärte der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg, Hartmut Lubomierski, gegenüber dem Nachrichtenmagazin »Focus«, dass Google der Betrieb seines Dienstes »Street View« grundsätzlich nicht verboten werden könne. Bei diesem Service sind neben Satellitenaufnahmen auch Fotos ganzer Straßenzüge in Googles Kartendienst online abrufbar. Google habe bei der Erstellung der Fotos jedoch dafür Sorge zu tragen, dass alle Bürger vor der Aufnahme ihrer Häuser widersprechen können. Unzulässig soll auch die Veröffentlichung von Bildern sein, auf denen Personen, Autokennzeichen und Hausnummern zu erkennen sind.

Der Beginn der Fotoaufnahmen für den Dienst »Street View« in Deutschland hatte bei betroffenen Anwohnern und Datenschützern zu Protesten geführt (vgl. Meldung vom 1. Oktober 2008). Google hatte selbst stets den Standpunkt vertreten, mit seinem Angebot legal zu handeln, wie Google-Sprecher Kay Oberbeck erneut gegenüber dem »Focus« betonte.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3451:

https://www.urheberrecht.org/news/3451/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.