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16.03.2001; 16:39 Uhr
OLG Köln: Gratiszeitungen nicht wettbewerbswidrig
Schibsted darf "20 Minuten Köln" voraussichtlich weiter vertreiben - Dumont kündigt Revision an

Täglich erscheinende, kostenlose Zeitungen dürfen in Deutschland voraussichtlich weiter vertrieben werden. In dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) wegen der vom norwegischen Verlag Schibsted in Köln verbreiteten Gratiszeitung "20 Minuten Köln" zeichnet sich eine Niederlage des Kölner Verlages M. Dumont Schauberg (Dumont-Verlag) ab. Der Verlag, der in der Domstadt mehrere Tageszeitungen herausgibt, hatte die norwegische Konkurrenz wegen seiner Meinung nach wettbewerbswidrigen Verhaltens auf Unterlassung verklagt. Der "Zeitungskrieg von Köln" hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil nicht ausgeschlossen wird, dass der Schibsted-Verlag kostenlose Tageszeitungen auch in anderen deutschen Großstädten herausgeben will.

Der klagende Verlag hatte geltend gemacht, der Vertrieb der Gratiszeitung werde zu einer Verstopfung des Zeitungsmarktes in Köln und zum wirtschaftlichen Niedergang der gegen Entgelt abgegebenen Tageszeitungen führen. Der 6. Senat des OLG Köln unter seinem Vorsitzenden Emil Schwippert deutete in der Hauptverhandlung am 16.3.2001 nun an, es werde sich dieser Auffassung voraussichtlich nicht anschließen. Der Dumont-Verlag habe nicht glaubhaft machen können, dass der Vertrieb der Tageszeitung tatsächlich zum "Tod der freien Presse" in der Domstadt führen werde. Die Entscheidung des Gerichts wird für den 11.5.2001 erwartet. Der Dumont-Verlag hat bereits jetzt angekündigt, in Revision zu gehen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zeigte sich enttäuscht über den Verlauf des Verfahrens. Es sei unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass das Gericht der Auffassung sei, von den Gratiszeitungen ginge keine Gefahr für die eingeführte Zeitungspresse aus. Gerade in Ballungsräumen, wo diese Blätter auslägen oder dem Passanten aufgedrängt würden, sei nachweisbar der Absatz von Zeitungen deutlich zurückgegangen. Der Entschluss des Dumont-Verlags, nunmehr den Bundesgerichtshof (BGH) zu bemühen, sei daher folgerichtig und begrüßenswert.

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