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22.08.2007; 11:37 Uhr
BVerfG trifft keine Entscheidung über Zulässigkeit von Gratiszeitungen
Karlsruher Richter nehmen Verfassungsbeschwerde von M. DuMont Schauberg-Verlag nicht zur Entscheidung an

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt die Frage zur Zulässigkeit von Gratiszeitungen weiterhin offen. Wie der Kölner Verlag M. DuMont Schauberg (MDS) am 21.8.2007 mitteilte, hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde von MDS gegen ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 20.11.2003 nicht zur Entscheidung angenommen, mit dem der BGH die unentgeltlich verteilte Tageszeitung »20 Minuten Köln« des schwedischen Schibsted-Verlages als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen hatte (ZUM 2004, 568; siehe auch Meldung vom 21.11.2003). Zur Begründung ihrer Entscheidung führten die Karlsruher Richter an, dass es keine konkreten Pläne des Schibsted-Verlages für eine Gratiszeitung in Deutschland sehe, weshalb auch das Rechtsschutzbedürfnis von MDS angesichts der bereits vor Jahren erfolgten Einstellung von »20 Minuten Köln« entfallen sei.

Der Chefsyndikus von MDS, Matthias Schulenberg, hob hervor, dass somit kein Verlag, der zukünftig eine neue Gratiszeitung auf den deutschen Markt bringen möchte, sicher sein könne, dass sein Vorhaben nicht vom BVerfG gestoppt werde. MDS-Geschäftsführer Konstantin Neven DuMont betonte, dass die Entscheidung des BVerfG es seinem Hause erlaube, wieder Rechtsmittel zu ergreifen, wenn eine neue Gratiszeitung erscheinen sollte, die in Wettbewerb zu den Zeitungen von MDS stehe.

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