mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
13.01.2012; 16:34 Uhr
US-Gesetzesvorschlag zum »Protect IP Act« verzichtet vorerst auf DNS-Sperren
Beobachter rechnen auch mit Entschärfung von »SOPA«

Der Initiator des häufig als Pendant von »SOPA« bezeichneten US-Gesetzentwurfes »Protect IP Act« (»PIPA«), Senator Patrick Leahy, lies sich nach »Spiegel Online« von den Protestwellen der letzten Wochen beeindrucken und erklärte in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung, er habe die Bedenken von Ingenieuren, Menschenrechtsgruppen und anderen Interessenvertretern gegen die DNS-Regelung in dem geplanten Copyright-Gesetz zur Kenntnis genommen. Er werde daher vorschlagen, die DNS-Sperren vorerst aus dem Gesetzvorschlag herauszunehmen und die positiven und negativen Auswirkungen dieser Regelungen vor deren Umsetzung eingehend untersuchen zu lassen. Laut »Wall Street Journal« reagiere Leahy damit auf technische Schwächen des Blockiervorhabens, welche Sicherheitslücken für die Nutzer mit sich bringen könnten. 

»PIPA« soll die rechtliche Grundlage im Kampf gegen Markenrechtsverletzungen und gefälschte Produkte sowie Verstöße gegen das Urheberrecht sein. Der Gesetzesvorschlag sah in seiner ursprünglichen Fassung Domain-Beschlagnahmen, Zensur bei Werbedienstleistern und Suchmaschinen, Sperrverfügungen gegen Webseiten-Betreiber sowie die nun gestrichene Filterung von DNS-Adressen vor, um gegen »verletzende Aktivitäten« gegen das Marken- und Urheberrecht vorgehen zu können.

Auch der viel diskutierte und umstrittene Gesetzvorschlag »SOPA« von Senator Lamar Smith sieht u.a. DNS-Sperren auf Gerichtsbeschluss vor (vgl. Meldung vom 17. November 2011). Für »SOPA« dürften daher, Medienberichten zufolge, die gleichen Bedenken im Hinblick auf die Sicherheit der Nutzer gelten. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4477:

https://www.urheberrecht.org/news/4477/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.