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22.04.2010; 15:30 Uhr
VG Media einigt sich mit Antennengemeinschaft auf Lizenzgebühren für Kabelweitersendungsrechte
LG Leipzig: Urheberrechtliche Nutzereigenschaft unabhängig von der Organisationsform

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Leipzig (Az: 05 O 3616/09) um Lizenzgebühren für die Kabelweitersendung nach §§ 20, 20 b UrhG hat sich die VG Media mit einer sächsischen Antennengemeinschaft auf Zahlung von Schadensersatz und Lizenzgebühren für die Zukunft geeinigt. Die Antennengemeinschaft hatte gegen ihre Eigenschaft als urheberrechtliche Nutzerin der Kabelweitersenderechte argumentiert, dass ihre Mitglieder Bruchteilseigentümer sind. Dem folgte das Gericht nicht und riet zum Vergleichsschluss an, wie die VG Media berichtet.

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