mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.12.2005; 10:29 Uhr
Sharman-Networks installiert Filtersystem nicht fristgerecht
Stattdessen wurde Kazaa in Australien blockiert

Entgegen einer Anordnung eines australischen Gerichts hat der Kazaa-Betreiber Sharman Networks nicht bis zum gestrigen 5.12.2005 ein Filtersystem in seine Software eingebaut, das das Herunterladen geschützter Filme, Musik und Software unterbinden könnte. Stattdessen wird der Dienst einer Pressemitteilung von Sharman Networks vom 6.12.2005 zufolge nun in Australien blockiert.

Die gerichtliche Anordnung erging rund zwei Monate nachdem das Bundesgericht Australiens am 5.9.2005 entschieden hatte, dass die Kazaa-Betreiber für die von ihren Nutzern vorgenommenen Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind. Das Gericht hatte keine sofortige Abschaltung des Systems verordnet, sondern verurteile neben Sharman Networks auch die Unternehmen LEF Interactive, Altnet Inc. und Brilliant Digital Entertainment, die Sharman-Chefin Nicola Hemming, Altnet-CEO Kevin Bermeister zu einschneidenden Maßnahmen gegen den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material. So sollte in künftige Versionen der Software eine Funktion eingebaut werden, die gewisse Begriffe aus der Suchfunktion ausnimmt. Sharman Networks hatte gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt. Durch die Anordnung vom 24.11.2005 wies das Gericht in Sydney die Betreiber an, ein funktionstüchtiges Filtersystem spätestens bis zum 5.12.2005 zu installieren.

Sharman Networks ist der Ansicht, die Vorgaben des Gerichts erfüllt zu haben, da Kazaa in Australien nicht mehr von der Website herunter geladen werden kann. Australische Nutzer, die die Software bereits installiert haben, bekommen Angaben von Sharman-Networks zufolge einen entsprechenden Warnhinweis angezeigt. Wie die Netzeitung am 6.12.2005 berichtet, teilt die Musik-Industrie, die die Klage angestrengt hatte, diese Ansicht nicht. Der Chef des Australischen Musik-Verlegerverbandes (ARIA), Stephen Peach, sagte demnach, »Sharman hat das Gericht an der Nase herumgeführt. Es ist offensichtlich, dass sie niemals vorhatten, einen Filter zu installieren.« Peach kündigte weitere rechtliche Schritte an.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2482:

https://www.urheberrecht.org/news/2482/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.