mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.12.2012; 22:25 Uhr
Schleswig-Holstein erteilt erste deutsche Lizenzen für Online-Casinospiele
Innenminister: Es gibt kein Ermessen

Einer Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums zufolge hat das Land am 19. Dezember 2012 die ersten zwölf Genehmigungen für die Veranstaltung und den Vertrieb von Online-Casinospielen erteilt. Die Genehmigungen gelten bis zum 18. Dezember 2018. Die Entscheidungen über 18 weitere Anträge stehen noch aus. Innenminister Andreas Breitner wies darauf hin, dass es bei der Entscheidung kein Ermessen gebe. Der Rechtsanspruch auf Genehmigung für Online-Casinospiele wie Poker und virtuelle Automaten bestehe, wenn die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung nach dem geltenden schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz vorlägen. Er halte diesen Sonderweg allerdings politisch für falsch. Das Gesetz hatte die Vorgängerregierung erlassen. 

Die Antragsunterlagen seien mit größter Sorgfalt geprüft worden. Die Unternehmen hätten ihre Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels nachweisen müssen. Dazu gehören Konzepte zur sicheren Abwicklung von Zahlungen, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von Manipulationen und Betrug. Die Genehmigungen sehen zahlreiche Vorgaben zum Spielerschutz vor. Bei Online-Pokerangeboten sind unter anderem selbstspielende Computerprogramme verboten. Die Wahl des Pokertisches erfolgt automatisch durch einen Zufallsgenerator, um für einzelne Spieler nachteilige Verabredungen Dritter zu verhindern. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4836:

https://www.urheberrecht.org/news/4836/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.