OLG München: Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG steht auch Inhabern der ausschließlichen Videolizenz zu
Auch der Inhaber der ausschließlichen Videolizenz einer Fernsehserie kann den Internet-Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 9 UrhG geltend machen. Dies entschied einem Bericht von Dr. Bahr zufolge das OLG München durch Beschluss vom 15.1.2013 (Az.: 6 W 86/13). Das Gericht widersprach damit der Entscheidung des LG München, das den Anspruch aufgrund der Tatsache abgelehnt hatte, dass das Unternehmen für die Online-Nutzung lediglich eine nicht-ausschließliche Lizenz erworben hatte. Nach Ansicht des OLG reicht es dagegen aus, dass der Rechteinhaber nur für den Video-Bereich ausschließliche Nutzungsrechte habe. Auch in diesem Fall sei er durch eine illegale Vorab-zur-Verfügungstellung der Fernsehserie im Internet in seinem Interesse berührt, so dass er den Internet-Auskunftsanspruch geltend machen könne.
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