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10.11.2008; 18:32 Uhr
EU-Medienkommissarin Reding nimmt Stellung zu europarechtlichen Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Medienpolitischer Stammtisch »Europa contra ARD und ZDF« in Berlin

In ihrer Rede anlässlich des medienpolitischen Stammtisches in Berlin am 10. November 2008 hat EU-Medienkommissarin Viviane Reding die Einflussnahme der Europäischen Kommission im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verteidigt und die von ihr als »Mythen« bezeichneten Kritikpunkte auszuräumen versucht.

Anders als häufig bemängelt, lasse die europäische Medienpolitik bei der Anwendung wettbewerbsrechtlicher Regelungen keineswegs kulturelle Aspekte außer Acht, so Reding. Vielmehr sei man nach Art. 151 Abs. 2 des EG-Vertrags dazu verpflichtet, kulturellen Aspekten Rechnung zu tragen und die Vielfalt der Kulturen zu fördern. Darüber hinaus erfolgen Entscheidungen der Kommission nach dem »Kollegialitätsprinzip«, bei dem Kommissare aller Ressorts gleichberechtigt über Maßnahmen abstimmen.

Auch den Vorwurf, die EU überschreite bei der Medienpolitik ihrer Kompetenzen, wies die Kommissarin zurück. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei als »Beihilfe« zu qualifizieren und somit nach europäischen Wettbewerbsrecht zu beurteilen. Diese Kompetenz sei der EU-Kommission für den Rundfunk auch durch das Amsterdamer Protokoll zugewiesen worden.

Des Weiteren wolle die Kommission die Online-Aktivitäten von ARD und ZDF nicht verbieten. In der Rundfunkmitteilung von 2001 sei sogar die Möglichkeit von Online-Informationsdiensten ausdrücklich erwähnt. Mit Blick auf den medienpolitischen- und wettbewerbspolitischen Hintergrund müssten diese Angebote jedoch einem »Public Value«-Test unterzogen werden, um die derzeit bestehende Medienvielfalt im Online-Bereich zu erhalten.

Allerdings seien zur Durchführung dieses »Public Value«-Tests unabhängige Gremien notwendig, die sachkundige Schiedsrichter objektiv und fair zwischen den verschiedenen Interessen entscheiden. Das könne nicht durch die Rundfunkräte von ARD und ZDF erfolgen, die die Kommission jedoch keineswegs abschaffen wolle.

Im Hinblick auf das geplante Telekommunikationspaket der EU stellte Reding klar, dass den Sendern keineswegs benötigte Frequenzen »weggenommen« werden sollen. Die so genannte »Digitale Dividende« betreffe nur die Nutzung durch digitalen Rundfunk frei gewordener Frequenzen. Hier sei zu entscheiden, ob diese Frequenzbänder nicht sinnvollerweise zur Breitbandversorgung ländlicher Gebiete genutzt werden sollten.

Abschließend nahm Reding auf den Titel des Stammtischs »Europa contra ARD und ZDF« Bezug und betonte, dass die EU-Kommission als »Hüterin der Verträge« anzusehen sei und für die Einhaltung des durch die EU-Mitgliedsstaaten vereinbarten Rechts zu sorgen habe. Im Rahmen der Zuständigkeit für das Wettbewerbsrecht sei der Markt selbst zu schützen. Für die europäische Medienpolitik bedeute dies, dass grundsätzlich keine Ungleichbehandlung zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbieter erfolge, sondern vielmehr für ausgewogene Wettbewerbsverhältnisse zu sorgen sei.

Die vorgesehenen Änderungen des deutschen Rundfunkstaatsvertrag begrüßt Reding grundsätzlich, da so klare Spielregeln für ARD und ZDF aufstellt werden, wie die Medienkommissarin bereits am Wochenende der »Berliner Zeitung mitteilte. Gleichzeitig appellierte sie jedoch für eine Abschaffung von Werbung im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. ARD und ZDF sollten darüber nachdenken, ob die eine Werbefinanzierung nötig hätten. Ein freiwilliger Verzichte hätte Signalwirkung für den »öffentliche Mehrwert« der Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.

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