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06.05.2011; 12:16 Uhr
Zeitungsverleger in NRW wollen gegen Drei-Stufen-Test klagen
Zu starke Konvergenz mit Internetaktivitäten der Verleger

Der Zeitungsverlegerverband NRW (ZVNRW) hat angekündigt, gegen den Drei-Stufen-Test zu klagen. Das Verfahren zur Überprüfung der Telemedienkonzepte öffentlich-rechtlicher Sender ist, so der Vorsitzende des ZVNRW, »WAZ«-Geschäftsführer Christian Nienhaus, nicht rechtskonform. Mittlerweile sei eine zu starke Konvergenz der Online-Angebote von ARD und ZDF mit den Internetaktivitäten der Verleger zu verzeichnen. Zuletzt hatte der ZVNRW den Erwerb der »Champions League«-Rechte durch das ZDF als »weiteren Meilenstein auf dem Weg in die Kommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks« kritisiert. Kostspielige Sportrechte hätten nichts mehr mit Grundversorgung zu tun.

Der Drei-Stufen-Test wurde mit dem am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in § 11 f Abs. 4 RStV kodifiziert. Danach ist bei neuen Telemedienkonzepten oder Veränderungen bestehender Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender auf erster Stufe zu prüfen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht; zweitens, in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen wird; drittens, welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Schwächen des Drei-Stufen-Tests werden auch daran festgemacht, dass er im Rahmen einer rundfunkinternen Aufsicht vorgenommen wird.

Die für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests zuständigen Gremien, die Rundfunkräte der ARD-Anstalten und der Fernsehrat des ZDF haben im letzten Jahr die Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitestgehend bestätigt. Einschränkungen wurde beispielsweise hinsichtlich der Verweildauer von Unterhaltungsformaten wie »Marienhof« vorgenommen (vgl. Meldung vom 23. Juni 2010). Um den »vergleichsweise jungen Markt der Video-on-Demand-Angebote« nicht zu beeinträchtigen, sei bei »Daily Soaps« eine Verweildauer von sieben Tagen ausreichend (Intendanten wollten ursprünglich bis zu sechs Monate), bei wöchentlichen Serien wurde sechs Wochen Vorhaltefrist angesetzt. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hatte danach die fehlende Balance zwischen gesellschaftlichem Mehrwert und Marktauswirkungen in den Tests der Gremien beanstandet. Es sei bereits durch Gutachten belegt, dass öffentlich-rechtlichen Telemedienkonzepte stark steigende negative Marktauswirkungen mit sich bringen(vgl. Meldung vom 30. Juni 2010).

Gelöschte Inhalte von ARD und ZDF waren letztes Jahr auf der Webseite »depub.org« sogar wieder online gestellt worden (vgl. Meldung vom 20. September 2010), was von der Vorsitzenden des NDR-Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, als »Beispiel für die kreative Anarchie im Internet, das zeigt, wie unsinnig kleinteilige Regulierungsversuche im Netz sind« gewertet wurde.

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