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21.03.2011; 18:55 Uhr
ZAK: Parlamentsfernsehen im rechtsfreien Raum
Kommission wertet Angebot als Rundfunk, dessen Zulassung mangels Staatsferne an § 20 a Abs. 3 RStV scheitert

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) stuft das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages als Rundfunk ein. Denn es sei inzwischen »stärker redaktionell gestaltet«. Eine rundfunkrechtliche Zulassung scheitere aber an § 20 a Abs. 3 RStV, der eine Erteilung an juristische Personen des öffentlichen Rechts ausschließt. Das Parlaments-TV befindet sich nach Ansicht der ZAK daher im rechtsfreien Raum. Der Bundestag veranstalte Fernsehen ohne rechtliche Grundlage und ohne Kontrolle durch Rundfunkräte. Dagegen hält die »Stabsstelle Presse und Kommunikation des Bundestages« das Parlamentsfernsehen nach Angaben der »Süddeutschen Zeitung« noch immer für Öffentlichkeitsarbeit. Nur ein Prozent der Sendezeit sei redaktionell gestaltet.

Das Parlaments-TV erhielt nach Angaben der ZAK im Jahr 1999 eine Erlaubnis der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) für die Einspeisung in die digitalisierten Kabelanlagen in Berlin, aber keine rundfunkrechtliche Lizenz. Seit Ende Januar 2011 sind das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages und die Übertragungen der Plenarsitzungen des Bundesrates unverschlüsselt über den Satelliten Astra 3B zu empfangen. Außerdem wird das Parlaments-TV per Webstream verbreitet.

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