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04.04.2011; 11:29 Uhr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet zu MTV »I want a famous face«
BLM durfte Sendezeit auf die Nachtzeit beschränken

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Sendezeitbeschränkung von MTV »I want a famous face« auf die Nachtzeit bestätigt (Urteil vom 23. März 2011, Az. 7 BV 09.2512 und 09.2513). Die Sendungen dürfen daher nur, wie von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) angeordnet, zwischen 23 und 6 Uhr gezeigt werden. Die BLM sah in den MTV-Sendungen entwicklungsbeeinträchtigende Angebote. Deren Anbieter haben gem. § 5 Abs. 1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird durch die Sendung »in der wichtigen Phase der Identitätsfindung jungen Zuschauern suggeriert, es komme nur auf das Äußere an und dieses sei beliebig formbar« (vgl. dazu z.B. folgende Episodenbeschreibung: »Audrey is a 22 year old aspiring model and Jessica Simpson fan who thinks her small chest is keeping her from reaching the big time. She wants to have a body and flawless skin like Jessica Simpson...«.).

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