Parlamentsfernsehen verlagert redaktionelle Beiträge in Mediathek
Im März hatte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) das Parlamentsfernsehen als Rundfunk bewertet (vgl. Meldung vom 21. März 2011). Das Angebot der Parlamentarier gehe über reine Debattenübertragungen hinaus und umfasse auch redaktionelle Beiträge in Form von Interviews und Reportagen. Da eine Rundfunkzulassung mangels Staatsferne an § 20 a Abs. 3 RStV scheitert, bewege sich das Angebot der Volksvertretung im rechtsfreien Raum. Dieser Beanstandung Folge leistend werden die redaktionellen Beiträge des Parlaments-TV nun in die Mediathek verlagert. Nach Angaben des Bundestages wurden seit Einführung der Mediathek in 2010 rund zwei Millionen Zugriffe auf den Livestream und das Video-on-Demand-Angebot der Mediathek verzeichnet.
Über Kabel und Satellit gesendet werden nur noch Plenardebatten, öffentlichen Ausschuss-Sitzungen und Sonderveranstaltungen. Dieses Programm kann nach laut »dwdl.de« ohnehin nur von Wenigen empfangen werden. Über Kabel wird nur in Berlin gesendet. Die Satellitenübertragung läuft über eine andere Orbitalposition als die der übrigen deutschen Sender, so dass für den Empfang des Parlaments-TV eine weitere Satellitenschüssel gekauft werden müsste.
Dokumente:
- Meldung auf dwdl.de vom 26. April 2011
- Pressemitteilung des Bundestags vom 21. April 2011
- Mediathek des Parlamentsfernsehens
Institutionen:
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