mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.06.2003; 15:40 Uhr
Bundestag beschließt Gesetz gegen Missbrauch von Mehrwertdienstenummern
Preisansagepflicht, Preisobergrenzen, Zwangsabschaltung, Auskunftsanspruch

Politiker aller Parteien wollen die Verbraucher in Zukunft besser vor einem Missbrauch von Mehrwertdienste-Telefonnummern schützen. Der Bundestag verabschiedete am 5.6.2003 einstimmig ein entsprechendes Gesetz, das den Anbietern von so genannten "0190er" und "0900er-Nummern" eine Reihe neuer Pflichten auferlegt. Nach den beschlossenen Regelungen müssen die Anbieter in Zukunft vor Beginn einer Verbindung die Kosten für die Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes ansagen. Diese Verpflichtung soll nach einer einjährigen Übergangsfrist auch für den Mobilfunk gelten. Außerdem darf das Nutzungsentgelt künftig höchstens nur noch zwei Euro pro Minute beziehungsweise 30 Euro pro Einwahl betragen. Darüber hinaus sollen die Verbindungen in Zukunft nach einer Stunde selbsttätig getrennt werden. Gestärkt werden soll außerdem der Schutz der Verbraucher vor den so genannten "Dialern", die sich auf dem heimischen Rechner einrichten und anschließend vom Nutzer unbemerkt Telefonverbindungen mit teuren Mehrwertdienstenummern aufbauen. Entsprechende Programmen sollen in Zukunft bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) in einer Datenbank erfasst werden. In Missbrauchsfällen soll die Behörde den entsprechenden Anbietern ihre Nummern entziehen können. Die Rechte der Verbraucher verbessern will das Gesetz auch durch Schaffung eines Auskunftsanspruchs. Künftig soll jeder Kunde erfahren können, welcher Anbieter sich hinter einer bestimmten Nummer verbirgt. In Kraft treten soll das neue Gesetz bereits im Juli 2003. Vorher muss dem Gesetzesvorhaben allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Die Zustimmung der Länderkammer gilt als sicher.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1318:

https://www.urheberrecht.org/news/1318/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.