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24.06.2003; 15:18 Uhr
Verabschiedung des 0190-Schutzgesetzes verzögert sich
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an - Aufgaben zwischen Regulierungsbehörde und Länderkontrolle unklar verteilt

Die Verabschiedung des vom Bundestag am 5.6.2003 bereits einstimmig beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern verzögert sich. Wie der Bundesrat am 20. Juni 2003 mitteilte, hat die Länderkammer auf ihrer Sitzung vom gleichen Tag auf einen Antrag Bayerns hin beschlossen, den Vermittlungsausschuss einzuschalten. Grund für die Anrufung war die unklare Kompetenzverteilung zwischen Regulierungsbehörde und Länderkontrolle. So sollen nach der Pressemitteilung des Bundesrates die Regulierungsbehörden die Stellungnahmen betroffener Landesbehörden einholen und diese in ihrer Entscheidung berücksichtigen, wenn bei der Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auch Inhalte der über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern abgerechneten Dienstleistungen betroffen sind. Soweit medienrechtliche Zuständigkeiten der Länder berührt sind, soll eine Maßnahme der Regulierungsbehörde nur mit Zustimmung der zuständigen Landesmedienanstalt getroffen werden können.

Die SPD-Fraktion hält die Anrufung für eine unnötige Verzögerung. In einer Pressemitteilung vom 20.6.2003 äußerten sich der Sprecher für Wirtschaft und Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, und der Sprecher für Telekommunikationspolitik, Hubertus Heil dahingehend, dass »der bayerischen Landesregierung eine kleinkarierte Auseinandersetzung um die Abgrenzung von Bundes- und Länderkompetenzen wichtiger sei als der Verbraucherschutz«.

Nach den bisher beschlossenen Regelungen kann die Regulierungsbehörde bei gesicherter Kenntnis einer missbräuchlichen Nutzung der 0190er-Nummern unverzüglich ohne Einschaltung der Landesbehörden die Abschaltung der entsprechenden Nummern anordnen. Weiter soll das Gesetz durch die Verpflichtung der Anbieter, in Zukunft vor Beginn einer Verbindung die Kosten für die Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes anzusagen, die Rechte der Verbraucher verbessern. Dem Verbraucher soll weiterhin ein gesetzlicher Auskunftsanspruch gegen die Regulierungsbehörde über den Namen und die Anschrift des Anbieters zur Seite stehen. Außerdem darf das Nutzungsentgelt künftig höchstens nur noch zwei Euro pro Minute beziehungsweise 30 Euro pro Einwahl betragen. Darüber hinaus sollen die Verbindungen nach einer Stunde selbsttätig getrennt werden.

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