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05.11.2003; 16:20 Uhr
Regulierungsbehörde schafft Klarheit im so genannten Call-by-Call-Verfahren
Einstellung entsprechender Dienste über 0190- und 0900-Nummern innerhalb der nächsten drei Wochen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Einstellung von Call-by-Call-Diensten über 0190- und 0900-Nummern innerhalb der nächsten drei Wochen angeordnet. Dies teilte die Behörde am 5.11.2003 laut einer Meldung der ddp des selben Tages mit. Call-by-Call-Verbindungen dürfen in Zukunft nur noch über die Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen 010 und 0100 angeboten werde. Zur Begründung führte die Reg TP Vorteile für den Verbraucher an. Dieser könne nun Vorwahlziffern mit bestimmten Diensten in Verbindung setzen; über 0190- und 0900-Nummern würden nunmehr nur Mehrwertdienste angeboten, das Call-by-Call-Verfahren sei nur noch über die Kennzahlen, die mit 010 bzw. 0100 beginnen, möglich. Auch bedeuteten die Angebote der Call-by-Call-Verbindungen über 0190- und 0900-Nummern einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz und verzerrten den Wettbewerb.

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[IUM/kr]

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