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30.01.2009; 17:18 Uhr
Dritte Ausgabe der »Zeitungszeugen« erscheint ohne Faksimiles
Redaktion und wissenschaftlicher Beirat nehmen Stellung zum vorläufigen Verbot der Nachdrucke

Im Streit um die Zeitschrift »Zeitungszeugen«, deren zweite Ausgabe am vergangenen Freitag auf Anordnung des Amtsgerichts München hin wegen Verletzung des Urheberrechts und Verbreitung nationalsozialistischer Symbole beschlagnahmt wurde (vgl. Meldung vom 23. Januar 2009), erschien nun die dritte Ausgabe in gekürzter Version. Anstelle der ursprünglich geplanten Faksimiles der »Frankfurter Zeitung« sowie von »Der Angriff« und »Ein Deutscher Bauer« enthält das Heft Stellungnahmen der Chefredakteurin und des wissenschaftlichen Beirats zur Zensur der Zeitschrift. Zusätzlich liegt der Ausgabe ein Bestellcoupon bei, mit dem Käufer das Heft anfordern und nach rechtlicher Klärung in dem ursprünglich geplanten Umfang erhalten sollen, so Verleger Peter McGee, der gleichzeitig eine Fortsetzung des »Zeitungszeugen«-Projekts ankündigte.

Juristisch beruft sich McGee auf die urheberrechtliche »Zitatfreiheit«, die gemäß § 51 Nr. 1 UrhG auch wissenschaftliche Großzitate umfasst. Wie aus einem Gutachten von Prof. Dr. Bernd Heinrich von der Humbold-Universität-Berlin hervorgehe, sei daher auch der Nachdruck einer vollständigen Zeitung zulässig. Nach einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« könnte der Fall bereits in der kommenden Woche vor dem Landgericht München I verhandelt werden.

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