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21.04.2009; 16:38 Uhr
Beschlagnahmung der Zeitschrift »Zeitungszeugen« war rechtswidrig
Nach zivilrechtlichem Urteil hebt das Landgericht München I die strafrechtliche Anordnung auf

Der Beschluss des Amtsgerichts München, die zweite Ausgabe des Zeitschriftenprojekts »Zeitungszeugen« zu beschlagnahmen, ist am Montag, dem 20. April 2009 vom Landgericht München I aufgehoben worden, wie die »Welt« unter Berufung auf eine entsprechende Mitteilung des »Zeitungszeugen«-Projekts berichtet. Der Freistaat Bayern, auf den nach dem Zweiten Weltkrieg die Rechte des Eher-Verlages übergegangen sind, hatte im Januar 2009 Strafantrag wegen Urheberrechtsverletzungen gestellt, weil der betreffenden Ausgabe der »Zeitungszeugen« vollständige Nachdrucke von Tageszeitungen des Verlages beilagen (vgl. Meldung vom 23. Januar 2009). Das Amtsgericht München hatte daraufhin die Beschlagnahmung der bereits im Handel befindlichen Exemplare angeordnet.

Im zivilrechtlichen Verfahren um die möglichen Urheberrechtsverletzungen durch den Nachdruck der Zeitungen »Angriff« und »Völkischer Beobachter« hatte das Landgericht München I am 25. März 2009 festgestellt, dass ein Urheberrechtsschutz für Ausgaben dieser Zeitungen nur noch bei den Jahrgängen 1939 und später bestehe (vgl. Meldung vom 25. März 2009). Der Nachdruck der entsprechenden Zeitungsausgaben aus dem Jahr 1933 in »Zeitungszeugen« war somit urheberrechtlich nicht zu untersagen.

Auch im Übrigen sei die Verbreitung der Nachdrucke trotz Verwendung nationalsozialistischer Symbole nicht zu beanstanden, so die Bewertung der Münchener Richter, wie »Zeitungszeugen« mitteilt. Das der Ausgabe ebenfalls beiliegende NSDAP-Wahlplakat, diene nach Begründung des Gerichts »erkennbar der staatsbürgerlichen Aufklärung«. Nachdruck und Verbreitung seien daher ebenso zulässig, wie die übrigen Faksimiles, durch die »authentisches Bild von der Vergangenheit« vermittelt werde.

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