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15.07.2004; 16:39 Uhr
Milliardenklage gegen Bertelsmann in den USA zulässig
Antrag auf Abweisung der Schadensersatzklage in Höhe von rund 17 Mrd. US-Dollar nicht erfolgreich

Die Sammelklage gegen die deutsche Bertelsmann Gruppe (Bertelsmann) wegen der angeblichen Unterstützung von Urheberrechtsverletzungen durch die inzwischen geschlossene Musiktauschbörse Napster durfte vor dem US-Bezirksgericht in New York erhoben werden. Dies entschied Richterin Marilyn Hall Patel am 14.7.2004 US-Presseberichten desselben Tages zufolge. Im Fall hatten etwa 160.000 Urheber und Musikverleger, darunter EMI und Universal, Schadensersatzklage in Höhe von 17 Milliarden US-Dollar beim US-Bezirksgericht in New York eingereicht. Die Kläger werfen dem deutschen Medienkonzern vor, durch Zurverfügungstellung von Krediten und Führungskräften an Napster Beihilfe zu umfangreichen Urheberrechtsverletzungen geleistet zu haben. Das Unternehmen hätte die Rechtsverletzungen durch die Nutzer von Napster billigend in Kauf genommen, um bei einer späteren Übernahme der Tauschbörse Zugriff auf einen möglichst großen Kundenstamm zu bekommen. Ohne die Finanzspritzen aus Gütersloh hätte die Tauschbörse, die im Juni 2002 Konkurs anmelden musste, sehr viel früher ihren Betrieb einstellen müssen. Zum Vorwurf machen die Kläger es Bertelsmann vor allem, dass das Unternehmen seine Zahlungen nicht von der Abstellung von Urheberrechtsverletzungen abhängig gemacht habe.

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