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20.01.2005; 17:12 Uhr
Erste Einigung bei Sammelklage gegen Bertelsmann in den USA
Bertelsmann zahlt 50.000 US-Dollar an Bridgeport Music

Im Gerichtsverfahren gegen die deutsche Bertelsmann Gruppe (Bertelsmann) wegen der angeblichen Unterstützung von Urheberrechtsverletzungen durch die inzwischen geschlossene Musiktauschbörse Napster konnte sich der deutsche Konzern mit dem Musikunternehmen Bridgeport Music auf eine Zahlung von 50.000 US-Dollar einigen. US-Presseberichten des 20.1.2005 zufolge entspricht dieser Betrag den Anwaltskosten des Unternehmens. Im Gegenzug zieht das kleine Unternehmen seine Anklage zurück. Von den an der Sammelklage beteiligten großen Konzernen wird ein entsprechendes Vorgehen nicht erwartet.

Im Fall hatten etwa 160.000 Urheber und Musikverleger, darunter EMI und Universal, Schadensersatzklage in Höhe von 17 Milliarden US-Dollar beim US-Bezirksgericht in New York eingereicht. Die Kläger werfen dem deutschen Medienkonzern vor, durch Zurverfügungstellung von Krediten und Führungskräften an Napster Beihilfe zu umfangreichen Urheberrechtsverletzungen geleistet zu haben. Das Unternehmen hätte die Rechtsverletzungen durch die Nutzer von Napster billigend in Kauf genommen, um bei einer späteren Übernahme der Tauschbörse Zugriff auf einen möglichst großen Kundenstamm zu bekommen. Ohne die Finanzspritzen aus Gütersloh hätte die Tauschbörse, die im Juni 2002 Konkurs anmelden musste, sehr viel früher ihren Betrieb einstellen müssen. Zum Vorwurf machen die Kläger es Bertelsmann vor allem, dass das Unternehmen seine Zahlungen nicht von der Abstellung von Urheberrechtsverletzungen abhängig gemacht habe.

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