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14.11.2005; 18:30 Uhr
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung der Napster-Sammelklage zurück
Gericht hebt einstweilige Anordnung auf

Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Pressemitteilung vom 11.11.2005 bekannt gab, hat die Bertelsmann AG (Bertelsmann) ihre gegen die Zustellung einer US-Sammelklage von etwa 160.000 Urhebern und Musikverlegern auf Schadensersatz in Höhe von 17 Mrd. US-Dollar in Deutschland erhobene Verfassungsbeschwerde zurückgezogen. Das BVerfG hat darauf eine vor der Entscheidung in der Hauptsache erlassene und mehrfach verlängerte einstweilige Anordnung auf Untersagung der Zustellung aufgehoben.

Als Grund für die Rücknahme gab -Chefsyndikus Ulrich Koch nach einem Bericht der »FAZ.net« vom 11.11.2005 an, dass die Verfassungsbeschwerde für den Prozess in den USA keinerlei Bedeutung mehr habe. »Wir gehen nicht mehr von einer Signalwirkung einer Entscheidung des BVerfG für den amerikanischen Prozess aus«, so Koch. Hinsichtlich des Ausgangs des Prozesses in den USA zeigte sich Koch überzeugt, dass die Klage abgewiesen werde.

Die amerikanischen Kläger werfen dem deutschen Medienkonzern vor, durch Zurverfügungstellung von Krediten und Führungskräften an Napster Beihilfe zu umfangreichen Urheberrechtsverletzungen geleistet zu haben. Ohne die Finanzspritzen aus Gütersloh hätte die Tauschbörse, die im Juni 2002 Insolvenz anmelden musste, sehr viel früher ihren Betrieb einstellen müssen. Bereits im Oktober 2000 hatte sich die Bertelsmann-Gruppe an dem Unternehmen beteiligt. Die Gütersloher hofften, die große Bekanntheit des Internetangebots beim Aufbau eines kostenpflichtigen Musikdienstes nutzen zu können. Kredite von rund 85 Millionen US-Dollar waren aber weitgehend erfolglos. Im September 2002 untersagte ein US-Konkursgericht wegen befürchteter Interessenkonflikte den Einstieg von Bertelsmann bei Napster.

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