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02.07.2001; 16:07 Uhr
US-Filmindustrie verklagt Dateitauschbörse Aimster
Studios beklagen Urheberrechtsverletzungen und Verstoß gegen Markenrechte

Nach den US-amerikanischen Musikverlegern geht jetzt auch die US-Filmwirtschaft gegen die Dateitauschbörse Aimster vor. Mehrere große Filmstudios erhoben am 29.6.2001 an einem US-Bezirksgericht in Kalifornien Klage gegen das New Yorker Unternehmen. Die Filmproduzenten werfen Aimster Urheberrechtsverletzungen, unlauteren Wettbewerb und Verstöße gegen Markenrechte vor. Nach einer Klage der Recording Industry Association of America (RIAA) vom 24.5.2001 ist damit bereits der zweite große Rechtsstreit gegen die Dateitauschbörse wegen Verletzung geistigen Eigentums anhängig. Aimster lehnt eine Verantwortung für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer ab, weil alle Daten im Aimster-Netzwerk verschlüsselt übertragen würden. Eine Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen sei deshalb nicht möglich und darüber hinaus auch strafbar.

Die Kläger - unter ihnen so bekannte Studios wie Columbia, Disney, MGM, Paramount, Sony und Universal - machen geltend, Aimster sei darauf aus, Napster als den bevorzugten Marktplatz für die rechtswidrige Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke abzulösen. Über die Dateitauschbörse seien in digitaler Form auch zahlreiche Filme erhältlich, die in den US-amerikanischen Kinos gerade erst erfolgreich angelaufen seien. Aimster wisse nicht nur von diesen Urheberrechtsverletzungen, sondern erleichtere und fördere sie auch. Die Kläger verlangen Schadensersatz und die Abschöpfung erlangter Gewinne ("disgorgement of profits"). Außerdem sollen Aimster im Wege einer einstweiligen Verfügung weitere Urheberrechtsverletzungen untersagt werden. Vor Gericht anwaltlich vertreten werden die Studios vom Rechtsberater der Motion Picture Association of America (MPAA), David Kendall.

Aimster ermöglichte es zunächst Nutzer des America Online Instant Messengers (AIM), im Freundeskreis untereinander Dateien zu tauschen. Anders als bei Napster konnten dabei nicht nur Musik-, sondern auch Film- und Programmdateien übertragen werden. Angebotene Titel wurden allerdings nicht allen Nutzern des Dienstes, sondern nur geschlossenen Nutzergruppen auf sogenannten "Kumpellisten" ("buddy lists") zugänglich gemacht. Die Übertragung der Dateien erfolgte verschlüsselt und war für Dritte nicht einsehbar. Seit einigen Monaten bietet Aimster aber auch einen neuen Tauschdienst an, bei dem auf Zehntausende von Rechnern im Aimster-Netzwerk zugegriffen werden konnte. Neue Rechner wurden bei der Einrichtung der Aimster-Software automatisch für dieses Netzwerk freigegeben, wenn der Nutzer die entsprechende Voreinstellung nicht manuell änderte. Das Angebot ähnelt damit zunehmend dem von Napster.

Die Dateitauschbörse hat eine Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer bisher stets zurückgewiesen. Für etwaige Urheberrechtsverletzungen könne es schon deswegen nicht verantwortlich gemacht werden, weil es wegen der Verschlüsselung der übertragenen Daten gar nicht wissen könne, welche Dateien über den Dienst ausgetauscht würden, argumentierte das Unternehmen. Eine Überprüfung des Datenverkehrs könne von Aimster auch deshalb nicht verlangt werden, weil die dafür erforderliche Entschlüsselung nach US-amerikanischem Recht strafbarer Geheimnisbruch wäre. Um einer Klage der Musikindustrie zuvorzukommen, hatte Aimster bereits am 30.4.2001 Klage gegen die RIAA erhoben, um feststellen zu lassen, dass es durch sein Internet-Angebot keine Urheberrechte verletzt.

Die verschiedenen Rechtsstreite bringe Aimster zunehmend in Bedrängnis. Einer der Gründer der Tauschbörse, Johnny Deep, beklagte, die Unterhaltungsindustrie wolle das Unternehmen dazu zwingen, an verschiedenen Fronten kostspielige Prozesse zu führen. Auf diesem Weg wolle man Aimster finanziell in die Knie zwingen und zu einer vergleichsweisen Einigung nötigen. Wegen der zu erwartenden hohen Prozesskosten ruft Aimster seine Nutzer inzwischen im Internet zu Spenden ("voluntary payments") auf .

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[IUM/jz]

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