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10.07.2009; 14:05 Uhr
Französischer Senat stimmt dem überarbeiteten »Loi Hadopi«-Gesetzentwurf zu
Nationalversammlung wird sich am 21. Juli mit dem Gesetz befassen

Nachdem der französische Präsident Nicolas Sarkozy eine Anpassung des umstrittenen Gesetzes »HADOPI« an die Vorgaben des Verfassungsgerichts angekündigt und in diesem Zusammenhang auch sein eigenen Kabinett umgebildet hatte (vgl. Meldung vom 29. Juni 2009), hat der französische Senat nun dem Gesetzentwurf in der modifizierten Fassung zugestimmt. Das Gesetz zur Bekämpfung von Internetpiraterie sieht dabei weiterhin die Möglichkeit einer Sperrung von Internetanschlüssen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen vor, knüpft diese Maßnahme jedoch an das Erfordernis einer richterlichen Anordnung. Die neue Behörde »HADOPI«, die nach dem alten Entwurf auch die Sperrungsverfügung erlassen sollte, soll nun weiterhin zwei Verwarnungen aussprechen bevor bei erneuten Verstößen ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Im Rahmen dieses Verfahrens können Rechtsverletzungen auch mit Geldstrafen von bis zu 300.000 EUR oder mit Freiheitsstrafen geahndet werden.

Zusätzlich drohen auch Inhabern von Internetanschlüssen, die von Dritten für Urheberrechtsverletzungen genutzt werden, Geldbußen von bis zu 1.500 EUR und eine Sperrung des Anschlusses bis zu einem Monat. Während Bürgerrechtler hierin einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung sehen, verteidigt die französische Justizministerin Michelle Alliot-Marie diese Regelung, da durch die Staatsanwaltschaft bewiesen werden müsse, dass der Anschlussinhaber zumindest fahrlässig gehandelt habe. Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net kritisiert dies dennoch, da Fahrlässigkeit bereits dann vorliegen solle, wenn ein WLAN-Netzwerk nicht mit einer Verschlüsselung vor unbefugtem Zugriff gesichert werde.

Im Rahmen des weiteren Verlaufs des Gesetzgebungsverfahrens wird sich die Nationalversammlung voraussichtlich am 21. Juli 2009 mit »HADOPI« befassen.

Dokumente:

[IUM/bs]

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