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17.12.2008; 18:01 Uhr
Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zur Novelle des BKA-Gesetzes
Entscheidungen im Bundestag und Bundesrat können noch im Laufe dieser Woche erfolgen

Wie sich bereits im Vorfeld der Tagung des Vermittlungsausschusses gezeigt hatte (vgl. Meldung vom 3. Dezember 2008), haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss im Streit um die Reform des BKA-Gesetzes geeinigt. So wurde das vom Bundesrat abgelehnte Gesetz (vgl. Meldung vom 28. November 2008) in drei Punkten nachgebessert. Im Bereich der Online-Durchsuchungen soll das Erfordernis einer richterlichen Genehmigung nun ausnahmslos und damit auch in Eilfällen gelten. Gleiches gilt für die Entscheidung über die Kernbereichsrelevanz des durch die Online-Durchsuchungen erlangten Materials. Zudem wurden die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich der Gefahrenabwehr abschließend aufgezählt.

Nicht nachgebessert wurde der von zahlreichen Verbänden kritisierte Punkt des Zeugnisverweigerungsrechts, das beispielsweise nicht für Journalisten oder Rechtsanwälte gelten soll. Hiergegen hatte unter anderem der Deutsche Journalisten Verband (DJV) protestiert, der dadurch die journalistische Recherchearbeit gefährdet sieht (vgl. Meldung vom 3. Dezember 2008).

Die Abstimmung über den geänderten Gesetzentwurf im Bundestag ist für den morgigen Donnerstag, 18. Dezember 2008 vorgesehen; der Bundesrat soll in seiner Sitzung am Freitag, 19. Dezember 2008 über die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses entscheiden, so dass das neue BKA-Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten könnte.

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