mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
09.12.2011; 12:58 Uhr
Einigung auf Urheberrechtsvergütung für Online-Musikdienste erzielt
Musikbranche: Startschuss für »Spotify«, den weltweit erfolgreichsten On-Demand-Streaming-Dienst

Für »Spotify«, den weltweit erfolgreichsten On-Demand-Streaming-Dienst ist gestern der Startschuss gefallen, berichtet »Neumusik« unter Berufung auf Hinweise aus der Musikbranche. Denn GEMA und BITKOM haben sich auf die Urheberrechtsvergütung für Streaming- und Download-Angebote in Online-Musikdiensten geeinigt. Zudem können Nutzern in Downloadshops ab jetzt Hörproben von 90 statt 30 Sekunden zur Verfügung gestellt werden. Pro Musikstück soll der Downloadtarif sechs bis neun Cent netto betragen. Für Streams sollen die Anbieter nach Angaben von »Zeit Online« pro Nutzer und Monat zwischen 60 Cent und einem Euro an die GEMA abführen. Der Vertrag gilt nicht für reine Gratisangebote, über die neben Online-Videoangeboten weiter verhandelt wird. Als »Freemium«-Modell ist ein Dienst wie »Spotify«, der überwiegend werbefinanziert ist, aber auch Premium-Accounts für zahlende Kunden anbietet, von der Einigung erfasst. Die Einigung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2002.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4448:

https://www.urheberrecht.org/news/4448/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.