mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
24.09.2010; 13:22 Uhr
YouTube gewinnt in Spanien Urheberrechtsstreit
Keine generelle Überwachungspflicht der Plattformbetreiber - Rechteinhaber müssen verletzende Inhalte identifizieren und melden

Ein Gericht in Madrid hat die Klage eines spanischen Fernsehsenders gegen YouTube wegen der Verletzung urheberrechtlich geschützter Inhalte abgewiesen. Die Klage hatte das Hochladen von Fernsehinhalten auf die Video-Plattform zum Gegenstand. Hier hielt das Gericht die bisherige Löschungspraxis nach Kenntnis für ausreichend. Eine dauernde Überwachung der Inhalte könne YouTube nicht zugemutet werden. Vielmehr seien die Rechteinhaber selber verpflichtet, rechtsverletzende Inhalte zu identifizieren und dies zu melden. Sie könnten dazu die von YouTube angebotenen Tools nutzen, die eine Entfernung verletzender Inhalte ermöglichen.

Dokumente:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4047:

https://www.urheberrecht.org/news/4047/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.