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31.01.2008; 10:21 Uhr
Paneuropäische Lizenzierungsmodelle für Online-Musikdienste nehmen Fahrt auf
Warner/Chappell Music vereinfacht mit »PEDL« Lizenzierung seines Repertoires

Der Musikverlag Warner/Chappell Music (WCM) hat sich mit drei europäischen Verwertungsgesellschaften auf ein Modell zur europaweiten Lizenzierung seines anglo-amerikanischen Verlagskatalogs für digitale Rechte geeinigt. Wie die GEMA am 30.1.2008 mitteilte, vergibt WCM über die Vereinbarung »Pan-European Digital Licensing« (PEDL) nicht-exklusive Rechte an die teilnehmenden Verwertungsgesellschaften. Diese sind dann berechtigt, an ihre Kunden jeweils europaweite Lizenzen für Online-Musikdienste zu vergeben. Bislang haben neben der GEMA die britische MCPS-PRS-Alliance und die schwedische STIM »PEDL« unterzeichnet, die Vereinbarung steht aber auch anderen Verwertungsgesellschaften offen. Vertreter aller Beteiligten sehen »PEDL« als ein effizientes und transparentes Rechte-Management an, das sowohl zu einer angemessenen und genauen Beteiligung der Urheber als auch zu einer vereinfachten, legalen Nutzung des WCM-Katalogs führt.

Bereits zwei Tage zuvor hat der britische Anbieter von mobilen Musikdiensten Omnifone über das Gemeinschaftsunternehmen von GEMA und MCPS-PRS-Alliance, der CELAS, für sein mobilen Musikdienst »MusicStation« einen Lizenzierungsvertrag abgeschlossen. Damit kann Omnifone das gesamte englischsprachige Musikrepertoire von EMI Publishing europaweit nutzen, da CELAS exklusiv den Verlagskatalog von EMI für die digitale Nutzung in Europa wahrnimmt.

Beide Geschäftsmodelle, »PEDL« und CELAS, sind Reaktionen der Musikwirtschaft und europäischer Verwertungsgesellschaften auf die Empfehlung der Europäischen Kommission für eine länderübergreifende Wahrnehmung von Urheberrechten bei Online-Musikdiensten vom Oktober 2005. Darin hatte sich die Kommission u. a. dafür ausgesprochen, territoriale Beschränkungen in bestehenden Lizenzverträgen aufzuheben und den Rechteinhabern, die von solchen Verträgen absehen möchten, die Möglichkeit einzuräumen, ihr Repertoire der EU-weiten - also »paneuropäischen« - Direktlizenzierung zugänglich zu machen. Das Europäische Parlament hat diesen Ansatz Brüssels zwar aufgegriffen, die Kommission am 23.3.2007 aber aufgefordert, eine Rahmenrichtlinie zur Rechtewahrnehmung bei Online-Musikdiensten auszuarbeiten, die zwar den Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften verstärken soll, jedoch auch das auf europäischer und internationaler Ebene bestehende System gegenseitiger Vereinbarungen zwischen den einzelnen nationalen Verwertungsgesellschaften grundsätzlich erhalten soll.

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