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29.02.2008; 11:56 Uhr
Parteiübergreifende Kritik an EU-Mitteilung zu »Online-Inhalten im Binnenmarkt«
Union, SPD und die Grünen: Verwertungsgesellschaften haben besondere Rolle bei der Förderung kultureller Vielfalt

Die Europäische Kommission muss die Aussagen der »UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen« beachten. Dieser Ansicht sind Bundestagsabgeordnete von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wie Grietje Bettin, Monika Griefahn, Rita Pawelski, Wolfgang Börnsen und Jörg Tauss, sämtlich Mitglieder des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, am 28.2.2008 mitteilten, hätten sie die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding darauf aufmerksam gemacht, das Ziel der Förderung der kulturellen Vielfalt auch für das Gemeinschaftsrecht gelte. Mit Blick auf das heute zu Ende gehende Konsultationsverfahren zur Mitteilung der Kommission »über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt« müsse aus diesem Grunde die besondere Rolle von Verwertungsgesellschaften bei der Bewahrung und Förderung kultureller Vielfalt bei den weiteren Beratungen zwingend Berücksichtigung finden. Hierzu leiste nämlich die kollektive Vertretung von Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften auch im digitalen Bereich einen wichtigen Beitrag. Darüber hinaus stellte der Ausschuss für Kultur und Medien fest, dass hinsichtlich der in der Mitteilung angesprochenen Themenbereiche die Zuständigkeit für diese Fragen bei den nationalen Parlamenten liegen würden. Brüssel hatte Anfang Januar 2008 ihre Mitteilung hat, die neben Fragen der Verwaltung digitaler Rechte auch solche der gebietsübergreifenden Lizenzierung kreativer Online-Inhalte sowie legaler Angebote und Piraterie zum Gegenstand hat (siehe hierzu Meldung vom 8.1.2008).

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