Institut für Urheber- und Medienrecht |
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Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen
nicht die Meinung des Instituts wiedergeben. Alle Rechte, insbesondere
Urheberrechte, vorbehalten.
Vervielfältigung wird von Kunden vorgenommen - Senderechte noch nicht geklärt
Der Anbieter des Online-Videorekorders »Save.TV« hat nach Rückverweisung durch den BGH am 12. Juli 2011 vor dem OLG Dresden gegen RTL gewonnen (Az. 14 U 801/07, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Nach Berichten des Unternehmens ... [mehr]
Rechte wurden daher nicht an die VG Media übertragen
Das OLG München hat am 18. November 2010 entschieden, dass Online-Videorekorder eine selbstständige Nutzungsart darstellen (Az. 29 U 3792/10, Veröffentlichung in ZUM folgt). Denn gegenüber herkömmlichen Videorekordern bestünden ... [mehr]
19.01.2009; 13:18 Uhr
US-Supreme Court verschiebt Entscheidung über Zulässigkeit von Online-Videorekordern Gericht will Stellungnahme der Regierung abwarten
Die Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit von sog. Online-Videorekordern, bei denen eine Aufzeichnung des Fernsehprogramms im Auftrag der Nutzer auf dem Server des jeweiligen Anbieters erfolgt, beschäftigt derzeit sowohl den Bundesgerichtshof ... [mehr]
Bitte beachten Sie:
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