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19.01.2009; 13:18 Uhr
US-Supreme Court verschiebt Entscheidung über Zulässigkeit von Online-Videorekordern
Gericht will Stellungnahme der Regierung abwarten

Die Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit von sog. Online-Videorekordern, bei denen eine Aufzeichnung des Fernsehprogramms im Auftrag der Nutzer auf dem Server des jeweiligen Anbieters erfolgt, beschäftigt derzeit sowohl den Bundesgerichtshof als auch den US-Supreme Court. Das für Mitte Januar 2009 angekündigte Urteil aus Washington sei jedoch vorerst verschoben worden, weil die Richter vor ihrer Entscheidung die Stellungnahme der Regierung abwarten wollen, wie Nachrichtenagentur »pressetext« berichtet. Durch die Amtseinführung von Barack Obama und den damit verbundenen Regierungswechsel werde sich die Stellungnahme um einige Monate verzögern.

Fernsehsender und Filmstudios hatten gegen den Kabelnetzbetreiber und Internetprovider Cablevision geklagt, der seinen Kunden einen virtuellen Videorekorder via Internet zur Verfügung stellt. Umstritten ist dabei, ob für das Angebot Lizenzen der Rechteinhaber notwendig sind oder ob die private Videoaufzeichnung auch dann vom »Fair Use«-Grundsatz des US-amerikanischen Urheberrechts umfasst ist, wenn sie bei einem Internet-Server erfolgt. Dies wurde 2006 in erster Instanz abgelehnt. Das Berufungsgericht stellte 2008 jedoch fest, dass auch bei Online-Videorekordern die »Fair Use«-Regelung einschlägig sei, da die Aufzeichnung im Auftrag privater Kunden erfolge.

In Deutschland wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Online-Videorekordern für den 5. Februar 2009 erwartet. Die Karlsruher Richter müssen hier die Frage klären, ob die Onlineaufzeichnung von Fernsehsendungen noch von der Privatkopie gem. § 53 UrhG gedeckt ist.

 

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