Institut für Urheber- und Medienrecht |
|||
|
News Themen Normen Zeitschriften Institut
|
Die Redaktion weist darauf hin, dass die Meldungen
nicht die Meinung des Instituts wiedergeben. Alle Rechte, insbesondere
Urheberrechte, vorbehalten.
02.09.2003; 19:01 Uhr
Ordnungsgeld gegen SCO verhängt
SCO verstößt gegen einstweilige Verfügung
Das Landgericht München I hat am 28.8.2003 ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die SCO Group GmbH verhängt, da SCO gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 4.6.2003 (Az.: 17 HK O 10332/03) verstieß. Tarent, LinuxTag e.V. und andere Unternehmen hatten am 4.6.2003 eine einstweilige Verfügung gegen SCO Group GmbH erwirkt, die dieser untersagt, zu behaupten, dass »die Software Linux unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO beinhalte«. Das Landgericht München I stellte einen Verstoß gegen dieses Verbot fest, da auf der Website von SCO zu lesen war, dass »Endanwender, die die Software Linux einsetzen, für Schutzverletzungen des geistigen Eigentums von SCO haftbar gemacht werden können.« und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Das Gericht beurteilte das Verhalten von SCO beim Betrieb der Homepage als fahrlässig, wie einer Pressemitteilung von Tarent zu entnehmen ist. Dr. Till Jaeger, Rechtsanwalt von Tarent, fasst die Entscheidung als Bestätigung für eine Beurteilung der Äußerungen von SCO als »massive geschäftsschädigende Äußerungen«, die einen »äußerst sensiblen Bereich« betreffen, auf. Eine eventuelle Schadensersatzpflicht von SCO gegenüber Tarent werde geprüft. Tarent wertet das Verhalten von SCO als strategische Verunsicherung von GNU/Linux Nutzern und potentiellen Umsteigern. SCO war bisher nicht zu einer Stellungnahme bereit. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1438: http://www.urheberrecht.org/news/1438/
Bitte beachten Sie:
|
||
|
|
|||