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05.11.2012; 14:13 Uhr
Google löscht acht Suchresultate zu Bettina Wulff
Suchergebnisse beinhalten rechtswidrige Tatsachenbehauptungen

Wie »Spiegel Online« berichtet hat Google acht Suchresultate zu den Rotlichtgerüchten über Bettina Wulff gelöscht. Wie Kay Oberbeck, der Sprecher von Google Nordeuropa, gegenüber »Spiegel Online« bemerkte, wurden die Einträge bereits vor Wochen aus der Trefferliste der Suchmaschine entfernt. »Wir löschen immer, wenn es rechtswidrige Inhalte sind«, so Oberbeck. Bettina Wulff war im September dieses Jahres gegen den Suchmaschinenbetreiber vorgegangen. Allerdings richtete sich die Klage nicht auf die Löschung von Einträgen aus dem Suchindex. Die Anwälte von Bettina Wulff setzten an einem früheren Schritt des Suchmaschinenvorgangs an. Google wurde wegen der automatischen Vervollständigungsfunktion der Suchmaschine verklagt (vgl. Meldung vom 10. September 2012). Dadurch sollte verhindert werden, dass bei einer Eingabe des Namens »Bettina Wulff« in das Google-Suchfenster weiterhin die aktuell vorgeschlagenen Wortkombinationen »Bettina Wulff Escort« und »Bettina Wulff Prostituierte« auftauchen. Betroffen sind laut »Spiegel Online« mehr als 80 Suchbegriffe. 

Verantwortlich für die Vervollständigungsfunktion ist ein Algorithmus, der sich nach den bisherigen Nutzereingaben richtet. Da Google diese Begriffe damit nicht selbst vorschlage, sieht sich das Unternehmen hierfür auch nicht verantwortlich. Nach Angaben Oberbecks wurde diese Klage Google bisher allerdings noch nicht zugestellt.

Nach eigenen Angaben musste sich Google bereits fünfmal vor Gericht wegen der so genannten »Autocomplete-Funktion« verantworten und hat alle Verfahren gewonnen. So wehrten sich etwa ein Unternehmen gegen die Ergänzung des Firmennamens mit geschäftsschädigenden Begriffen wie »Abzocke« (Urteil des OLG München vom 29. September 2011, Az. 29 U 1747/11, in ZUM-RD 2012, 344 - Volltext bei Beck Online). Wie »DIE ZEIT« berichtet, sind im Ausland dagegen sowohl Organisationen als auch Privatpersonen bereits erfolgreich gegen die »Autocomplete-Funktion« vorgegangen. So einigte sich Google in Frankreich zu nicht näher genannten Konditionen mit Organisationen, die dagegen vorgingen, dass bei der Suche nach bekannten Namen unter den Vervollständigungs-Vorschlägen das Wort Jude auftaucht. In Japan konnte ein Mann durchsetzen, dass sein Name nicht mehr mit Verbrechen in Verbindung gebracht wird, die er nicht begangen hat.

 

Dokumente:

[IUM/kr]

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