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18.05.2011; 15:05 Uhr
OLG Hamburg bestätigt Entscheidung über unfreie Bearbeitung von »Pippi Langstrumpf«-Büchern
(Anti)thematische Auseinandersetzung reicht aufgrund weitgehender Übereinstimmung der Charaktere nicht aus

Das OLG Hamburg hat die Entscheidung des LG Hamburg zur Bearbeitung von »Pippi Langstrumpf«-Büchern bestätigt (Urteil vom 3. März 2011, Az. 5 U 140/09). Danach bleibt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung des Buches »Die doppelte Pippielotta« untersagt. Die Charaktere der Originale von Astrid Lindgren werden bis auf geringfügige Namensänderungen mit ihren Eigenarten und Beziehung untereinander übernommen. Angesichts dieser Übereinstimmung in der konkreten Gestaltung reiche eine kritische Auseinandersetzung mit dem Romanstoff und dessen Übertragung in einen anderen sozialen Kontext nicht aus, um eine freie Benutzung zu bejahen.

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