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16.02.2012; 10:17 Uhr
Nach Presse-Grosso-Urteil des LG Köln kündigen Verlegerverbände Gesetzes-Initiative an
An bisherigem Pressevertriebssystem soll festgehalten werden

Nachdem das LG Köln mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil der Klage der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse-Grosso stattgegeben hat (vgl. Meldung vom 14. Februar 2012), kündigten die Verlegerverbände VDZ und BDZV nun laut »dnv online« an, zusammen mit dem Bundesverband Presse-Grosso eine gemeinsame Gesetzesinitiative starten zu wollen. Die Branche möchte das Verhandlungsmandat im Kartellrecht sichern. Die einzelnen Presse-Grossisten sollen die Verhandlungen über Lieferkonditionen an den Bundesverband delegieren können, damit dieser weiterhin Handelsspannen und Regeln mit den Verlagen vereinbaren kann. Das bestehende System mit Remissionsrecht, Preisbindung, Gebietsmonopolen und zentralem Verhandlungsmandat habe sich bewährt. Nach Ansicht der Verlegerverbände hänge die Vielfalt am Kiosk entscheidend vom Presse-Grosso-System ab. Aus diesem Grund wollen die drei Verbände dem Bundeswirtschaftsministerium eine Zusatzklausel für die ab 2013 wirksame Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorschlagen. 

»dnv online« bezeichnet diesen gemeinsamen Vorstoß als »Meilenstein in der Presse-Geschichte der Bundesrepublik«. Es werde u.a. deutlich, dass die drei Verbände eine gerichtliche Lösung des Konflikts mit Bauer vermeiden wollen. »Notfalls auch mit Unterstützung der Politik bzw. von Gesetzen.«

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