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14.03.2012; 16:01 Uhr
SPD und Grüne wollen bisheriges Presse-Grosso-System schützen
»Gesetzliche Regelung zwingend notwendig«

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern zum Schutz des deutschen Presse-Grosso in einem gemeinsamen Antrag (BT-Drs. 17/8923) dessen gesetzliche Verankerung, um die Medienvielfalt in Deutschland zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Presseerzeugnisse überall erhältlich sind. Dazu müsse auch die Erlaubnis für den Berufsverband der Grossisten gehören, die Handelsspannen mit den Verlagen zentral auszuhandeln. Dies sehen die Fraktionen durch die gerichtliche Auseinandersetzung des Bundesverbandes Presse-Grosso mit der Bauer Vertriebs KG (vgl. Meldungen vom 25. Januar 2012 und 14. Februar 2012) gefährdet. Vor dem LG Köln hat Bauer sein Recht auf bilaterale Verhandlungen mit den Presse-Grossisten erstritten und so das bestehende Presse-Grosso-System ins Wanken gebracht. Der Bundesverband Presse-Grosso erklärte daraufhin, gegen die Entscheidung des LG Köln in Berufung gehen zu wollen. In der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages heißt es, »bisher seien die Handelsspannen immer vom Bundesverband Presse-Grosso mit den Verlagen zentral ausgehandelt worden. Eine gesetzliche Regelung zum Erhalt dieser Presse-Grosso-Strukturen sei daher ›zwingend notwendig‹«. Über den gemeinsamen Antrag soll am 22. März 2012 beraten werden.

Die funktionierende, flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse, »die keine Ware, wie jede andere, sondern Kulturgüter« seien, bezeichnen beide Fraktionen als Grundvoraussetzung für die Vielfaltssicherung der Medienlandschaft. Das Vertriebsnetz des Presse-Grosso, das in Deutschland eine flächendeckene und neutrale Versorgung gewährleiste, sei »international als vorbildlich eingestuft«. 

Die Verlegerverbände VDZ und BDZV kündigten erst kürzlich an, gemeinsam mit dem Bundesverband Presse-Grosso eine Gesetzesinitiative starten zu wollen, um das Verhandlungsmandat des Bundesverbands im Kartellrecht zu sichern (vgl. Meldung vom 16. Februar 2012).

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