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01.06.2013; 09:22 Uhr
Bundesrat will Presse-Grosso-System gesetzlich absichern
Verankerung des Presse-Grossos soll separat auf den Weg gebracht werden

Der Bundesrat will mit dem von ihm eingebrachten »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur gesetzlichen Absicherung des Presse-Grossos« (Bundestags-Drucksache 17/13425, pdf-Datei) den Bundesverband Presse-Grosso vom Kartellverbot freistellen und so das seit Jahrzehnten bestehende Vertriebssystem und die Branchenvereinbarungen zwischen Grossisten und Verlagen gesetzlich absichern. Dies ist einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestags zu entnehmen. Der Gesetzesentwurf entspreche der bereits vom Bundestag beschlossenen Kartellrechtsnovelle (Bundestags-Drucksachen 17/9852 17/11053, pdf-Dateien), welche sich derzeit im Vermittlungsausschuss befinde.

Da nach Ansicht des Bundesrats »im Vermittlungsausschuss derzeit keine Einigung absehbar« sei, soll die gesetzliche Verankerung des Presse-Grossos nunmehr separat auf den Weg gebracht werden. »Eine zentrale Grundvoraussetzung für die Vielfaltssicherung unserer Medienlandschaft ist neben den gesetzlichen Vorgaben eine funktionierende, flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse«, begründet der Bundesrat seine Gesetzesinitiative.

Die aktuelle Debatte um eine gesetzliche Regelung des Presse-Grosso-Vertriebssystems hat ihren Ursprung in dem zivilgerichtlichen Verfahren zwischen dem Bauer-Verlag und dem Bundesverband Presse-Grosso (vgl. Meldung vom 25. Oktober 2011 und Meldung vom 25. Januar 2012). Bauer forderte mit seiner Klage das Recht auf bilaterale Verhandlungen mit Presse-Grossisten, also das Recht statt des Bundesverbands selbst mit den Zwischenhändlern die Konditionen aushandeln zu dürfen. Das Gericht neigte der Sicht der Klägerin zu und stufte das Verhandlungsmandat des Presse-Grosso-Verbands über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig ein.

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